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Seit über 30 Jahren Ausfuhrversicherung
für Ausfuhrkennzeichen, Zollnummer, Exportkennzeichen, Zollkennzeichen
Ausfuhrversicherung für AusfuhrkennzeichenVersicherungsdauer 9 Tage bis 360 Tage, gültig für alle Fahrzeuge
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eVB Info - Nachweis für Kfz Haftpflicht Ausfuhrversicherung
Ausfuhrversicherung - Haftpflichtversicherung
Die möglichen Tarife und die Versicherungsdauer unterscheiden sich in:
Versicherungsdeckungsbereich für Ausfuhrversicherungen im AuslandGrundsätzlich ist die Ausfuhrversicherung für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw.) gültig. Die Prämien unterscheiden sich jedoch nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe Ausfuhrkennzeichen Haftpflichtversicherung). Sie gelten zwischen 9 und maximal 365 Tagen für die Ausfuhr in alle Länder der Welt. Die Ausfuhrversicherung für Kraftfahrzeuge ist in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte ( IVK ) gültig. Der Geltungsbereich für die Ausfuhrversicherung:
Wird Ihr Fahrzeug in eines der nachstehenden Länder verbracht, sind die Ausfuhrkennzeichen Schilder gültig, jedoch ist / sind zusätzliche Versicherungen für jedes Land das Sie durchqueren abzuschließen, soweit für diese Länder ein Pflichtversicherungsgesetz besteht. In der Regel erhalten Sie diese an den Grenzübergangsstellen.
Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichen
Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) mit Ausfuhrkennzeichen Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" durch das Abstempeln bestätigen, dass das Fahrzeug die EU verlassen hat. Die abgestempelte Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken ist dann der Nachweis, dass das Fahrzeug ausgeführt wurde und muss zum Kfz-Händler zurückgesandt werden. Dieser erstattet dann die MwSt an Sie.
Kfz-Steuerfragen für Ausfuhrkennzeichen Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz Nach Kraftfahrzeugsteuergesetz tritt am 01.07.2010 eine gesetzliche Änderung in Kraft, es werden ab diesem Datum zugeteilte Ausfuhrkennzeichen sofort steuerpflichtig. Bisher waren diese Kennzeichen in den ersten drei Monaten steuerfrei. Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf das Kfz-Zulassungsverfahren. „Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die zur dauerhaften Verbringung in das Ausland vorgesehen sind. Mit der Streichung der Steuerfreiheit geht die Verpflichtung des Antragstellers einher, am Lastschrifteinzugsverfahren der Finanzämter teilzunehmen! Wer also bei der Zulassungsstelle die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragt, muss neben den anderen für die Zulassung erforderlichen Unterlagen eine Lastschrifteinzugsermächtigung für ein Konto eines inländischen Kreditinstitutes oder inländischen Niederlassung ausländischer Kreditinstitute vorlegen. Verfügt der Antragsteller nicht über ein solches Konto oder hat er nur ein Konto im Ausland, ist die Zulassungsstelle gehalten, die Zulassung, d.h. die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu verweigern und den Antragsteller an das Finanzamt zu verweisen. Erst wenn eine Bestätigung des Finanzamtes vorgelegt wird, kann in derartigen Fällen das Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.
HaftungsausschlussEine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben freibleibend und nicht abschließend sind. Wir können keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Straßenverkehrsämter bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend.
ITS Shop Artikelbeschreibung Zoll 24.07.2009 |
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